Bildung und Teilhabe
(BuT)
Lernen, lachen, mitmachen!
Durch das Starke-Familien-Gesetz sind vele Familienleistungen ausgeweitet worden. Jedes Kind soll gute Chancen haben - in der Schule, in der Kita und in der Freizeit. Damit das möglich ist, unterstützt das Land Familien mit geringem Einkommen mit dem Prgramm Bildung und Teilhabe (kurz: BuT)
BuT hilft dabei, Kosten zu übernehmen, damit Kinder gut versorgt sind, lernen können und an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen.
Wer kann Leistungen aus dem BuT erhalten?
BuT richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Familien zum Beispiel:
- Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen
- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungensgesetz bekommen
Welche Unterstützung bietet BuT?
But unterstützt Familien in verschiedenen Bereichen des Alltags - in der Kita, in der Schule und in der Freizeit.
Zuschuss zum Mittagessen
Über BuT können die Kosten für das gemeinschaftiche Mittagessen übernommen werden, zum Beispiel:
- in der Kita
- in der Schule
- im Hort
Für die Eltern bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung oder sogar eine vollständige Kostenübernahme.
Unterstützung für Schulen und Lernen
But hilft auch rund um den Schulalltag, zum Beispiel bei:
- Schulmaterialien wie Hefte, Stifte oder Schulranzen
- Ausflügen und Klassenfahrten
- zusätzliche Lernförderung oder Nachhilfe, wenn diese notwenidig ist
So erhalten Kinder die Unterstützung, die sie für ihren Bildungserfolg brauchen.
Unterstützung für Freizeit und Aktivitäten
Auch die Teilnahme an Freizeitangeboten wird durch BuT gefördert, zum Beispiel:
- Mitgliedschaften in Sportvereinen
- Musik-, Tanz- oder Kreativangebote
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen
So können Kinder ihre Interessen entdecken, Freundschaften knüpfen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen.
Warum ist Bildung und Teilhabe wichtig?
BuT trägt dazu bei, das alle Kinder:
- gut versorgt sind
- ihre Fähigkeiten entwickeln können
- unabhängig vom Einkomen der Eltern teilnehmen können
Kein Kind soll aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden.
Wir sind für Sie da
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen beantragt werden. Der Antrag kann beim zuständigen Amt oder Jobcenter gestellt werden. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.